Die Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl am 27.09.2009 hat nachstehendes Ergebnis gebracht:
Ergebnis Landtagswahl – 4261 Rainbach
Ergebnis Gemeinderatswahl (Sprengelübersicht) – (wahl09GR_vergleich mit 2003 und 1997)
Die Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl am 27.09.2009 hat nachstehendes Ergebnis gebracht:
Ergebnis Landtagswahl – 4261 Rainbach
Ergebnis Gemeinderatswahl (Sprengelübersicht) – (wahl09GR_vergleich mit 2003 und 1997)
Die Förderung besteht in der Gewährung von Annuitätenzuschüssen zu Darlehen eines Geldinstitutes, bei denen die Verzinsung des bezuschussten Darlehens höchstens 0,25 Prozentpunkte über der Sekundärmarktrendite „Emittenten gesamt“ (SMR) liegen darf.
oder
Einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse (Bauzuschüsse). Die dem Annuitätenzuschuss und dem Bauzuschuss zugrundeliegenden förderbaren Sanierungskosten werden bei nachfolgenden Ansuchen vom höchstmöglichen Darlehensbetrag (z.B. 37.000 Euro) in Abzug gebracht. Eine weitere Sanierungsförderung auf die höchstmögliche Darlehenssumme ist erst nach 15 Jahren bzw. nach Ablauf des bezuschussten Darlehens möglich. Mehr Informationen auf der Homepage des Landes Oberösterreich
Wie läuft diese Förderung ab:
Private und Unternehmen können seit 14. April 2009 um Zuschüsse ansuchen.
Unterstützt werden unter anderem die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches, die Dämmung der Außenwände, der untersten Geschossdecke oder des Kellerbodens sowie die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern und Außentüren.
Grundlage zur Beurteilung ist der Energieausweis, dessen Ausstellung ebenfalls gefördert wird. Das heißt, es ist u.a. eine Heizlastberechnung erforderlich. Übrigens bieten auch die Energieberatungsexperten der BEWAG diese Leistungen gegen Entgelt an.
Speziell für Unternehmen wird der Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge der thermischen Sanierung des Gebäudes sowie Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes gefördert.
Auch die Umstellung auf erneuerbare Energieträger im Zuge von Sanierungsmaßnahmen ist förderbar, etwa der Einbau einer Wärmepumpe oder thermischen Solaranlage.
Die Förderung dieser Maßnahmen kann je nach Energieeinsparungseffekt bei Betrieben bis zu 40 Prozent der Investitionskosten betragen, im Wohnbau ist eine Unterstützung von 20 Prozent bzw. maximal 5.000 Euro vorgesehen. Für die Umstellung bestehender Wärmeerzeugungssysteme in Wohngebäuden beträgt die maximale Förderhöhe 2.500 Euro.
Was viele nicht wissen, und meiner Meinung nach ganz wichtig ist: die neue Bundesförderung kann zusätzlich zu Landesförderungen beansprucht werden!
Allerdings können im Rahmen der Förderaktion „Thermische Sanierung privater Wohnbau“ nur Maßnahmen gefördert werden, wenn das Förderungsansuchen zuvor eingereicht wurde. Der früheste Antrag auf Förderung kann am 14.04.2009 gestellt werden. Die einzige Ausnahme sind immaterielle Leistungen wie z.B. der Energieausweis oder Planungsleistungen: Diese Leistungen können auch anerkannt werden, wenn sie vor dem 14.04.2009 erbracht wurden.
Die Förderaktion läuft vom 14.04.2009 bis zum 31.12.2010 (Einreichdatum). Die geförderten Maßnahmen sind längstens zwölf Monate nach Förderungszusage umzusetzen und abzurechnen.
Die Förderungsansuchen von Unternehmen können analog der bisherigen Umweltförderungsabwicklung direkt bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) eingebracht werden. Private Förderungswerber können ihre Anträge auf Zuschuss bei allen Bankfilialen und Bausparkassen stellen.
Detaillierte Informationen zur Förderungaktion im privaten Wohnbau finden Sie auf wohnnet.at und der Website der Kommunalkredit.
Energieverbrauch und daraus resultierende Kosten können arm machen, beziehungsweise die Situation von armen und armutsgefährdeten Menschen weiter verschärfen. Aus diesem Grund wurde vom Land Oberösterreich, in einem intensiven Arbeitsprozess nach Möglichkeiten gesucht, welche sozial treffsicher sind, wie auch unserer Umwelt durch sinkenden Energieverbrauch zum Vorteil gereichen. Als weiterer Meilenstein des Prima fürs Klima-Schwerpunktes startet daher mit 1. April 2009 eine landesweite Förderaktion, welche es den HeizkostenzuschussempfängerInnen unseres Landes deutlich erleichtert auf energieeffiziente Kühl- und Gefriergeräte umzusteigen. Der Austausch alter und ineffizienter Geräte, welche als wahre Stromfresser oftmals das Haushaltsbudget jeder und jedes Einzelnen, wie auch die Umwelt durch hohe Energieverbräuche unnötig belastet, wird mit 250 € Barzuschuss unterstützt. Nähere Informationen bei ihrem Gemeindeamt.
Im Sinne des § 76 Abs. 5 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 wird hiermit kundgemacht, dass der Gemeinderat der Marktgemeinde Rainbach i. M. in der am 11. Dezember 2008 abgehaltenen öffentlichen Sitzung die Festsetzung der Hebesätze beschlossen hat: kundmachunghebesatze2009
Kerschbaum: Die anhaltende Hochwasserproblematik der vergangenen Zeit drängt auf eine nachhaltige Lösung. In Zusammenarbeit mit dem Abteilung „Gewaesserbezirk Linz“ und dem Zivilingenieurbuero „Lohberger, Thürriedl & Mayr“ wurden erste Konzepte erarbeitet, welche unteranderem offene Dorfgräben bis hin zu mehreren Rückhaltebecken aufzeigen. Bevor die Asphaltierungsarbeiten 2009 (nach der Fertigstellung der Kanalisierung) in dieser Ortschaft aufgenommen werden, muss eine Entscheidung stehen. Hierbei spielt die Akzeptanz der Kerschbaumer Bevölkerung eine sehr große Rolle. Nicht nur aus praktischer, sondern auch als wirtschaftlicher Sicht darf die Gelegenheit eines derartigen Hochwasserschutzprogrammes jetzt nicht verpasst werden. Um sich ein klares Bild von ähnlichen „Rückbauten“ zu machen, wird am 26.11.2008 eine Besichtigung in einem Ort in Oberösterreich durchgeführt, welcher ebenfalls derartige Schutzmaßnahmen errichtet hat. Allte Interessierten – und nicht nur Kerschbaumer – sind aufgerufen, sich bis spätestens 20. November am Marktgemeindeamt zu melden (07949/6255-18).
Solar – Die oberöstrreichische Wohnbauförderung setzt sich für den flächendeckenden Einsatz von Solaranlagen ein. Ab 1. Jänner 2009 gilt, dass auf allen geförderten neuen Wohngebäuden eine thermische
Solaranlage zur Warmwassererzeugung errichtet werden muss. Ausnahmen gibt es in vereinzelten Fällen. weitere Informationen über diese Förderung, Vorteile, Wissenswertes und Kontakte erhalten Sie beim Land Oberösterreich – „Download Wohnbauförderung neu“: pr_solar