Das Land OÖ hilft der Bevölkerung im Katastrophenfall mit zahlreichen Maßnahmen:
Katastrophenfonds_56a
Elementarschadensbeihilfe im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme von Gebietskörperschaften (Bund/Land/Gemeinde).
Katastrophenfonds_56e
Für nicht versicherbare Ernteschäden an landwirtschaftlichen Kulturen, welche aufgrund eines Elementarereignisses auftreten, können Beihilfen in Aussicht gestellt werden.
Katastrophenfonds_56fo
Da die Maßnahmen zur Schadholzaufarbeitung unverzüglich durchzuführen sind, ist eine finanzielle Hilfe aus öffentlichen Mitteln zu den erhöhten Bringungskosten unerlässlich.

