Nach den Bestimmungen des Forstgesetzes 1975, besteht der Wald für Jedermann zu Erholungszwecken. Dies macht es nun notwendig, dass vorbeugende Maßnahmen vor Waldbränden gesetzt werden. Zu diesem Zweck wurde von der BH Freistadt wieder eine Verordnung erlassen – vero_waldbrand
29. März 2010
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